Archiv der Kategorie 'Ökumenismus'

Wodurch die Treuepflicht erlischt

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Unter Kritiknetz: Abschaffung der allgemeinen unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte gibt es einen erstklassigen Aufsatz von Prof. Dr. Heinz Gess an der Universität Bielefeldt, in dem er ausführt, weshalb mit den schlimmen Verwerfungen beim UN Menschenrechtsrat, über die dieses Blog schon verschiedentlich berichtet hat, ein Verfassungsnotstand eingetreten ist.

Der folgende Ausschnitt aus dem Text mag genügen, um die Argumentation nachzuvollziehen

… So ist es auch zu verstehen, wenn in den wenigen Kommentaren, die es in der deutschen Presse zu dem schlimmen Beschluss gab, ganz unaufgeregt erklärt wurde, dass Kritik an der Abschaffung des Menschrechts auf freie Meinungsäußerung als Ausdruck von „Islamophobie“ zu werten sei. Das ist so, als ob man feststellte, seinerzeit habe in Nazideutschland die Kritik der Nazi-Ideologie als ein Ausdruck von „Germanophobie“ und „Deutschenhass“ gegolten und deshalb sei es richtig gewesen, die Kritik zum Schutz des „deutschgläubigen Gefühls“ und der Achtung vor der „Eigenart der Kulturen“ zu verbieten. Da braucht die Frage wohl nicht mehr gestellt werden, ob das
postfaschistische Deutschland aus seiner faschistischen Vergangenheit etwas gelernt habe und wie stark der emanzipatorische Freiheitswille in der kalten Herberge Deutschland verankert ist.

Dabei heißt es im Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes ausdrücklich:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Die politischen Vertreter des „deutschen Volkes“ sind danach durch das Grundgesetz verpflichtet, sich in der UNO und allen anderen internationalen Organisationen zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Grundrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ zu bekennen. „Bekennen“ – das heißt: sie sind als Abgeordnete des „deutschen Volkes“ moralisch und politisch verpflichtet, jeder Verletzung der unveräußerlichen Menschenrechte durch Politiker jeder menschlichen Gemeinschaft mit Nachdruck entgegenzutreten und nicht zuzulassen, dass die Verletzung der Menscherechte durch internationale Organisationen gebilligt wird.

das sollte wohl jeder verstehen können, der sich auch nur ein wenig mit den Grundpfeilern des Grundgesetzes beschäftigt hat. Sowohl in der Regierung Merkels, wie auch in der EU, wie auch in den Vereinten Nationen sind genügend Juristen vorhanden, die diese Zusammenhänge verstehen und somit verpflichtet wären, aus den schreienden Zuständen beim Menschenrechtsrat Konsequenzen zu ziehen. Nachdem nicht absehbar ist, daß auch nur irgendetwas in dieser Art geschehen wird, bleibt kein anderer Weg, als darauf hinzuweisen, daß welche Folgen das nach sich zieht.

Claus Schenk Graf von Stauffenberg

In der Gedenkrede von Generalleutnant Johann-Adolf von Kielmansegg am 20. Juli 1963, in der er die Gewissenskonflikte von Widerstandskämpfern gegen die Nazi-Barbarei wie Dietrich Bonhoeffer oder Claus Schenk Graf von Stauffenberg nachzeichnete, erörterte er auch die Frage, was die Bedingungen dafür sind, daß die Bindung durch einen geleisteten Treueeid erlöscht:

Dabei finden wir im abendländischen Rechtskreis, dass das Recht des Widerstands
gegen den das Recht brechenden Gewalthaber so gut wie überall und immer anerkannt war und ist. Diese Anerkennung, ja Kodifizierung, hat in den Staaten angelsächsischen Rechts und auch in Dänemark praktisch bis heute keine Unterbrechung gefunden, wohl aber auf dem Kontinent, im Zeitalter des Absolutismus, wobei sie in Frankreich durch die Revolution von 1789 wieder zum Leben kam und lebendig geblieben ist. Ich bin kein Jurist und so dürfen Sie von mir hierzu keine tiefer gehenden juristischen Betrachtungen erwarten. Ich begnüge mich mit dem Hinweis, dass es ein voll ausgebildetes mittelalterliches Widerstandsrecht gab, gewachsen aus den drei Wurzeln eines breiten vormittelalterlichen germanischen Volksrechts, eines feudalen Widerstandsrechts des Lehnsstaates und eines von der Kirche entwickelten Widerstandsrechts, wie es Kern schon 1915 in seiner Schrift „Gottesgnadentum und Widerstandsrecht“ überzeugend dargelegt hat. Es gibt auch mehr als eine feierliche Beurkundung dafür, deren früheste wohl die „Straßburger Eide“ anlässlich des karolingischen Staatsvertrags von 842 zwischen Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen sind. Diese Straßburger Eide gehen auch gerade den Soldaten an, denn sie wurden von Soldaten gegenüber ihren Königen geschworen. Jeder der beiden königlichen Brüder entbindet seine Gefolgsleute von Treue und Gehorsam für den Fall, dass er den Vertrag verletze. Daraufhin, und auch die Reihenfolge ist wichtig, leistet jedes der beiden Heere den Eid, seinem Herrn die Gefolgschaft und die Hilfe zu versagen, wenn er selbst seinen Eid bricht. Später finden wir im „Sachsenspiegel“ des Eike von Repgow, um nur noch eine Beurkundung zu erwähnen, an zwei Stellen Widerstandsrecht und Widerstandspflicht verankert, einmal als individuelles Recht, zum Anderen als das Recht einer Mehrzahl von „Gerichtsunterworfenen“.

Hier wie überall im Widerstandsrecht ist der Grundgedanke der der Herrschaftsverwirkung, wenn der Herrscher durch seine Handlungen das Recht, unter dem auch er steht, bricht. Die Treuepflicht des Führers und des Geführten ist eine gegenseitige. Die der Treuepflicht des Gefolgsmanns immanente Gehorsamspflicht erlischt, wenn der Herrscher seine Treuepflicht zur Wahrung der bestehenden Rechtsordnung nicht mehr erfüllt.

wenn die Rechtsordnung, die es zu bewahren gilt, diejenige der Menschenrechte ist, dann ist demgemäß die Treueverpflicht dieser Ordnung gegenüber seit dem 28. März 2008 erloschen bzw. sie ist so lange unwirksam, bis die Regierung Merkel oder aber eine auf sie folgende (im Sinne des Grundgesetzes legitime Regierung) diesen Rechtsbruch beendet.

Kanadas Gedankenpolizei


Stop the Human Rights Commission

Eine Übersetzug des Artikels Canada’s thought police von Jonah Goldberg in der Los Angeles Times:

Kanadas Gedankenpolizei

Ein Prozess, der Fragen über das Gleichgewicht von Meinungsfreiheit und Toleranz aufwirft

Mark Steyn, mein Freund, Kollege und natürlich fähigster politischer Schreiber dieser Tage, steht wegen eines Gedankenverbrechens unter Anklage.

Steyn - ein Ein-Mann-Medien-Imperium in New Hampshire - wurde vor ein paar Jahren in Macleans’s veröffentlicht. Jetzt ist das Magazin und seine Redakteure vor dem Menschenrechts-Strafgericht von British Columbia auf der Anklagebank mit der Beschuldigung gegen das dortige Volksverhetzungs-Gesetz verstoßen zu haben, indem sie die Arbeit eines Hasspredigers, namentlich Mark Steyn, verbreitet haben. Eine ähnliche Anklage ist vor der nationalen Variante dieses Känguru-Gerichts anhängig, der Kanadischen Menschenrechtskommission.

Die Fakten haben zwar nichts mit der Anklage zu tun, aber sie sollen dennoch erwähnt werden. Im Maclean’s gab es ein Exzerpt aus Steyn’s Bestseller “America Allein.” 

Davon fühlte sich der Islamische Kongress Kanadas (CIC) beleidigt. In seiner Beschwerde behauptete er das Magazin sei “schamlos islamophobisch” und “setzt Kandische Moslems Hass und Verachtung aus”. Besonders empört war man über Steyn’s Argument, daß die steigende Geburtenrate von Moslems in Europa Nichtmoslems zu “einem Engegenkommen gegenüber ihren radikal-islamischen Landsmännern” zwingen wird. 

Man beachte: Steyn’s Artikel wurde im Jahre 2006 veröffentlicht, also bevor Rowan Williams, der Erzbischof von Canterbury sagte, daß die Einführung einiger Elemente der Scharia in die britischen Gesetze “unvermeidbar” sei - im Geiste “konstruktiven Entgegenkommens”.

Nun meinen Sie vielleicht, daß wenn Steyn eine Gelegenheit gehabt hätte, Williams oder jemand anderes, der diese Sichtweise vertrat, zu zitieren, er und Maclean’s nicht in Schwierigkeiten sein könnten. Da täuschen Sie sich. Eine der Hauptpunkte des Konzils bei dem Artikel ist das Zitat eines norwegischen Imams, der sagte, daß “die Menge der Muslime sich vergrößert, wie Moskitos”. Auch ein genaues Zitat ist keine Entschuldigung, wenn damit angegriffen wird.

Tatsächlich scheint es so, daß es überhaupt keine Ausflucht bei Anklagen wegen der Beförderung von “Hass” gibt. In den 31 Jahren seines Bestehens hat die Menschenrechtskommission nie einen Fall als unbegründet fallen gelassen.

Der Islamische Kongress forderte erst, daß Macleans’s in dem Magazin einen gleich großen und frei benutzaren Platz für eine Gegendarstellung zur Verfügung stellt. Das verweigerte der Herausgeber. Also schleppte der Kongress das Magazin vors “Gericht”, nur daß es kein richtiges Gericht war. Diese Tribunale noch rigoroser als Militärgerichte. Beweisführung gibt es nicht und - nochmals - Wahrheit zählt als Verteidigung nicht.

Warum sollte man sich auch mit Beweisen aufhalten? Im wesentlichen wird unter Volksverhetzung alles verstanden, was jemand, der sich in die Opferrolle begeben mag, als Angriff sieht. Folglich ist die Beweislast schon erbracht, sobald sich eine Gruppe hinreichend angegriffen fühlt, daß sie eine Beschwerde bei der Menschenrechtskommission einreicht.

Meinungsfreiheit, meinen Sie? Dean Steacy, einer der Untersuchungsrichter der nationalen Kommission Kanadas erklärt uns das sehr hübsch: “Meinungsfreiheit ist ein amerikanisches Konzept, also gebe ich da gar nichts drauf.” Den Punkt für Ehrlichkeit kann man ihm nicht streitig machen.

(den Rest bitte im Original lesen - Übersetzungen werden natürlich gern in den Artikel eingebaut)

Hier noch ein Link mit der scheinbar zugehörigen Stellungnahme der CIC.

Costea verbietet Kritik an religiösen Gesetzen im UN Menschenrechtsrat

Der Präsident des UN Menschenrechtsrats Doru Romulus Costea hat den Delegierten der OIC jetzt versprochen, Kritik an religiösen Gesetzen zu unterbinden. Anlaß war die 16-malige Unterbrechung des UN MRR Delegierten David Littman, als er eine gemeinsame Erklärung der Association for World Education und der IHEU verlesen wollte durch IOC-Delegierte mit Wortmeldungen zur Geschäftsordnung.

Im Sonderangebot: Ökumenistische Ablässe

Vor einiger Zeit hatte ich mich mal in den Newsletter von Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. eingetragen. Nachdem ich darauf aufmerksam geworden war, welches Schindluder mit dem Begriff “ökumenisch” getrieben wird, frage ich mich, wie sie das hier mit ihrem Newsletter verschicken können:

Ökumenische Erklärung gegen Wirtschaftskriege

Christinnen und Christen aller Konfessionen haben sich in einer Ökumenischen Erklärung gegen Wirtschaftskriege ausgesprochen. Darin wird die Überzeugung zum Ausdruck gebracht: Ökonomische Gesichtspunkte rechtfertigen “weder nach dem Völkerrecht noch nach der Friedensethik der christlichen Ökumene den Einsatz von tödlichen Waffen oder die Gefährdung des Lebens von Zivilisten und Soldaten.” Wer dies noch nicht getan hat, ist eingeladen zu prüfen, ob die Ökumenische Erklärung unterzeichnet werden kann. Alle LeserInnen bitten wir, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Andere für eine Unterzeichnung zu gewinnen. Die Erklärung und das Formular zur Online-Unterzeichnung findet sich unter Lebenshaus Aktionen und Veranstaltungen :: Ökumenische Erklärung: “Treue zum Evangelium und Bekenntnis zum Gott des Friedens”

hier behaupten sie, Christen “aller Konfessionen” hätten ihre “Ökumenische Erklärung” unterstützt. Wenn man dem Link folgt, findet sich ein buntes Sammelsurium aller möglicher Initiativen und Vereine, die dort unterzeichnet haben. Von der Orthodoxen Kirche ist dort aber keiner bzw. wenn einer der Unterzeichnenden der Orthodoxie angehört, hat er diese Erklärung nur als Einzelperson, nicht aber als Repräsentant der Orthodoxie unterschrieben! Somit ist es schon mal keine “ökumenische Erklärung”. Als ich darauf mal per Mail hingewiesen habe, bekam ich natürlich keine Antwort!

Bemerkenswert ist weiterhin, daß “Lebenshaus Schwäbische Alb e.V.” immer eifrig dabei ist, mit dem Klingelbeutel zu wedeln und natürlich unterzeichnet der Versender dieses Newsletters abrahamistisch-korrekt mit “Shalom Salaam Pace”. Insgesamt also ein äußerst eindrucksvolles Beispiel ökumenistischer Augenwischerei! Und im Bauchladen von Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. gibt es ja nicht nur Friedens-Ablässe, sondern auch den immer wieder gern genommenen Umwelt-Ablaß. Bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. findet somit jeder sein “Seelenheil” für wenig Geld. Also einfach mal vorbeischauen! 

Spendenportal - Ihr Ablaßhandel im Internet

Kirchliche Liebedienerei

Mit Papst entdeckt Gemeinsamkeiten mit dem Islam und Eine Kirche erklärt Christen den Moscheebau gab es heute zwei Artikel auf PI, die Fälle kirchlicher Liebedienerei gegenüber den Feinden der Kirche aufdeckten.

Auch wenn man sich immer noch darüber wundert, sollte man nicht denken, daß das etwas neues wäre. Unter “Die Bewegung der Renovationisten in der Orthodoxen Kirche” kann man etwa von Lenins Kirchenpolitik lesen:

Lenin und StalinLenin und seine Regierung machten nie ein Geheimnis aus ihrer ideologischen Ablehnung des Glaubens an Gott. Aber, etwa zur gleichen Zeit (besonders nach 1921), als es zur Wirklichkeit wurde, daß die Weltrevolution nicht vor der Tür steht und daß irgendeine Form der Koexistenz zur nicht-kommunistischen Welt geschaffen werden muß, versuchte Lenin das Ausland davon zu überzeugen, daß Sowjetrussand (und nach 1922 die Sowjetunion) wirklich ein Staat religiöser Toleranz wäre. Und tatsächlich gewährte die Verfassung von 1918 wie auch Lenin’s Dekret vom 23. Januar 1918 über die “Trennung von Kirche und Staat und von Schule und Kirche” gleiche Rechte für religiöse und anti-religiöse Propaganda.

das beschreibt bisher aber nur das historische Umfeld. Welche Blüten diese Kirchenpolitik hervorbrachte, steht im Bericht zu Patriarch Tichon aus “Das russische Golgatha: Das Leben der Heiligen Märtyrer und Bekenner von Russland (Vol. 1)”:

Patriarch TichonUnter den Kritikern des Patriarchen [Tikhon] in Fragen des Kirchenvermögens war eine Gruppe vorrevolutionärer “renovationistischer” Kleriker, die die sognannte “Lebende Kirche” gründeten. Im selben Monat Mai nutzten sie die Reise des Patriarchen zum Donskoy-Kloster, um in der zentralen Kirchenadministration die Macht zu ergreifen.

Bald griffen die Renovationisten eine ganze Reihe von Fundamental-Dogmen der Kirche an und führten einige modernistische Erfindungen, wie den neuen Kalender oder verheiratete Bischöfe ein. Sie entwickelten eine rigorose pro-sowjetische und anti-patriarchale Politik. Die GPU unterstützte sie, während sie diejenigen einsperrte, die loyal zum Patriarchen waren. Bald waren die meisten Kirchen in Moskau und etwa ein drittel im Rest des Landes in ihren Händen. Die Masse des Volkes behielt ihren Glauben im Sinne des Patriarchen, der im April 1923 in das Taganka-Gefängnis eingesperrt wurde, um auf seinen Prozess zu warten.

Auf ihrem zweiten Konzil, das sich noch im gleichen Monat April in Moskau traf, besangen sie die Revolution dann in Lobliedern und bezeichneten sie als “Christenschöpfung”, die Sowjetregierung sahen sie als erste Regierung in der Welt, die danach strebt, “das Ideal des Königtum Gottes” umzusetzen und über Lenin: “Zu allererst müssen wir uns mit tiefen Worten der Dankbarkeit der Regierung unseres Staates zuwenden, die, anders als es ausländische Zeitungen berichten, die Kirche eben nicht verfolgt … Worte der Dankbarkeit und des Willkommens haben wir an den einzigen Staat in der Welt zu richten, der - obwohl er nicht glaubt - das Werk der Liebe vollbringt, das wir Gläubige nicht vollbringen und ebenso an den Führer von Sowjetrussland V. I. Lenin, der auch Kirchenleuten lieb und teuer sein sollte.

und so unfaßbar es auch klingen mag: Die geistigen Nachfolger dieser Clicque sitzen heute mit den Vertretern der protestantischen Kirchen und denen des Vatikans im Weltkirchenrat zusammen und geben vor, Weltkirche zu sein!

Von der russischen Katakombenkirche lernen heißt Siegen lernen

Das Gedankenkonzept eines Gegners kann man bekämpfen, indem man auf der Ebene von “Sachargumenten” streitet: Da wird dann die eine Statistik gegen die andere vorgebracht, jedoch weiter als bis zu der Redewendung “Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast” ist man damit kaum je gekommen.

Oder man bemüht sich, argumentativ nachzuweisen, warum diese oder jene eigentlich verbotene “kulturelle Eigenheit” einer nicht näher genannten Gruppe etwas mit deren Religion zu tun haben muß. Oft wird das ja nicht zugegeben, aber auch wenn es zugegeben wird, kommt man damit nicht weit: Regelmäßig wird dem entgegengesetzt, daß es auch soziale Gründe geben könne, wodurch man die immerhin zugegebene Eigenheit erklären könne.

So landet man also schließlich beim Patt und zankt dann nur noch darum, ob man das Thema überhaupt diskutieren dürfe, weil Wahrnehmung und Erwähnung dieser Gruppe ja allein schon eine “Diskriminierung” sein kann. Und richtig: Im Wortsinn ist es eine Diskriminierung, weil man eben unterscheidet. So kommt man bestenfalls zum Philosophieren, aber gewinnen kann man damit nichts. 

Schon immer wurden daher solche Auseinandersetzung immer auch als Kampf um Begrifflichkeiten geführt. Wie oft haben wir selbst - bald schon mit Ekel - den neuen Wortgötzen “Dialog” in den Mund genommen, um zu erklären, weshalb es naiv ist, sich davon Substantielles zu erwarten? Doch es gibt ganze Institute, die uns im Verein  (man kann es erahnen, wenn man mal nach “kulturelle kompetenz dialog” googelt) mit bestimmten Zweigen der Geisteswissenschaft beweisen, wie schlagkräftig Scholastik und Sophistik auch heute noch sind, wenn man sie verschmelzt. Die Legierung aus beidem läßt sich dem Steuerzahler allemal noch als “Kommunikationswissenschaft” verkaufen. Die Vorkämpfer in Sachen Dhimmisierung verwenden dieses Material dann in Form eines Doppelklingenschwerts, mit dem sie mit der Vorhand die Schuldfrage zulasten des Opfers beantworten, während sie mit der Nachhand dem Rechtswesen (”Mediation“) das Wasser abgraben, das an sich ja für die Bestrafung der Täter zuständig sein sollte. Genau auf diese Weise wird man uns eines Tages zu Sklaven machen, wenn wir uns nicht wappnen. Wir müssen also lernen, uns mit entsprechenden Widerworten dagegen zu erwehren.

oldgerb

 
Ein in dieser Hinsicht überaus lehrreicher Streit findet seit Jahren und Jahrzehnten zwischen den verschiedenen Teilen der russisch-orthodoxen Kirche statt. Bei uns kaum beachtet wude dort 2007 die unter Mithilfe Putins zustande gekommene Wiedervereinigung der Russisch-Orthodoxen Kirche (Inland) und der Russichen Orthodoxen im Ausland (ROCA) gefeiert. Mehr oder weniger, denn der Streit geht weiter, weil es in der Sowjetzeit auch noch die als Katakombenkirche bekannte Kirche im Untergrund gab und im Gegensatz zur sowjetischen “Staatskirche”, die sich spätestens seit 1927 dauerhaft in Stalins Staatsgefängis karglich eingerichtet hatte, wurden die Katakombniks noch bis 1990 verfolgt.

Zum Problem für die heute nach außen hin vereint erscheinende Kirche wird das, weil die sowjetische Vorgängerkirche sich teils sogar am Verrat von Christen schuldig machte, wenn sie taten, was sie nur konnten, um mit der 1918 von Patriarch Tichon mit Anathema (Kirchenbann) belegten Sowjetregierung nicht kooperieren zu müssen. Welche Folgen so ein Verrat hatte, kann man sich ausmalen: sie wurden zu Märtyrern der Kirche. Nur handelt es sich bei dieser Kirche nicht um irgendeine Kirche, sondern um die Orthodoxe Kirche, die sich als Eine Heilige Apostolische Kirche Jesu Christi begreift und das seit jeher.

Schon lange, lange vor der Vereinigung von 2007 wurden aber im Zuge dieses Kirchenstreits Begriffe wie der des Sergianismus verwendet, um auszudrücken, daß die sowjetische Staatskirche nicht die richtige Kirche sein kann, weil sie Tichons Anathema ja mißachtete. Und weil es eben wahr war, daß diese “Kirche” ihre Schäfchen auf die Schlachtbank führte, etalierte sich dieser auf den ehemaligen Patriarchen verweisende Begriff. Schließlich war es ja Sergi gewesen war, der 1927 zur offenen Kooperation mit den Kommunisten aufgerufen hatte und daher selbst unter Tichons Kirchenbann von 1918 fiel.

Von Bedeutung für uns ist das, weil Sergis unrechtmäßige “Kirche” im Dezember 1961 in den auf protestantische Initiative hin zustande gekommenen Weltkirchenrat eintrat und dabei ein weiteres mal gegen orthodoxe Grundprinzipien verstieß, weil in der Weltkirchenrats-Satzung steht, daß es nicht nur eine, sondern eben mehrere Kirchen gibt. Die Russische Orthodoxe Kirche im Ausland machte dabei natürlich nicht mit, sondern fand - Gott sei dank! - klare Worte, um zu erklären, daß das nicht Ökumene sondern Ökumenismus war. Also erklärte Metropolit Vitaly den Ökumenismus zur

“Häresie der Häresien, weil in der Kirchengeschichte bislang jede Häresie versucht hat, den Platz der wahren Kirche einzunehmen versucht hat, aber die ökumenische Bewegung versucht all diese Häresien auch noch zur einen ‘wahren’ Kirche zu vereinen.”

Über den Umweg des sowjetischen Staatskirchentums hat sich also eine “Kirche”, die (weil sie auf ihre eigenen Dogmen pfeift) gar keine Kirche sein kann, in den Weltkirchenrat eingeschlichen und uns macht man vor, daß die Ökumene nicht nur wunderbar vorangeht, sondern sicher auch irgendwie mal etwas Gutes bringen wird - wobei natürlich niemand sagen kann, was dieses Gute genau sein wird …

Nun wissen wir ja, daß Dialog ganz, ganz wichtig ist und daß der Begriff der Ökumene mittlerweile auch auf den Dialog mit nichtchristlichen Religionen angewandt wird. Ist es also falsch, dieser geschickten Methode des Lügens einen eigenen Namen zu geben? Wäre es falsch, den Dialog als “Auswurf des Ökumenismus” zu bezeichnen oder klingt das zu radikal? Ich meine nicht, weil man auf den Seiten des Vatikan ja auch vom “Ökumenismus” lesen kann.

Menschenrechte “tödlich getroffen”

Am 28. März 2008 fand auf Ebene des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen eine Machtübernahme statt, die so umfassend war, daß NGOs davon sprechen, daß die Menschenrechte “tödlich getroffen” wurden. In unseren gemäß EU-Norm verbogenen Medien liest sich das so: Sorge um Diffamierung des Islam.

Wenn man sich allerdings den Sitzungsbericht des NGO-Sprechers Roy W. Brown durchliest, der als IHEU-Delegierter selbst bei dieser Sitzung anwesend war, dann erkennt man, daß Pierre Simonitsch (Autor des obigen Artikels in der Frankfurter Rundschau) sogar zum Mittel der Lüge griff, um das Ausmaß dieses Erdbebens zu kaschieren. Er behauptet nämlich, die EU hätte die Resolution mit ihrer Stimme abgelehnt. Leider stimmt das nicht. Abgelehnt hat die durch Slowenien vertretene EU lediglich den Änderungsantrag Pakistans, der dann aber ungeachtet einiger Gegenstimmen angenommen wurde. Somit wurde der Text Pakistans Teil der Resolution und gegen die hat die EU eben nicht gestimmt, sondern sich feige enthalten!

Eine Übersetzung dieses Berichtes ins Deutsche gibt es unter Abstimmung zur Meinungsfreiheit markiert das Ende der Allgemeinen Menschenrechte. Daraus geht klar hervor, daß es sich tatsächlich um eine Machtübernahme handelte, weshalb der IHEU-Sprecher dann auch von der Notwendigkeit eines alternativen Menschenrechtsrates spricht. Brown hat das Gefühl, daß die Arbeit der NGOs innerhalb des Rates bestenfalls noch dazu dienen kann, die geschickte Täuschung, daß es beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen noch um Menschenrechte ginge, aufrecht zu erhalten.

Aufschlußreich war in dem Zusammenhang auch der Vorfall im Menschenrechtsrat am 13. März 2008, über den IHEU “ambushed” at Human Rights Council berichtet. Hier versuchten die Delegierten Pakistans und Ägyptens Brown davon abzuhalten, aufzuzeigen, warum die Kairoer Erklärung der “Menschenrechte” im Islam von 1990 in keiner Weise mit den 1948 erklärten allgemeinen Menschenrechten kompatibel sind. Als der pakistanische Delegierte Brown ins Wort fiel, sagte er:

“Es beleidigt unseren Glauben, die Sharia hier in diesem Forum zu diskutieren!”

Das war praktisch die Vorwegnahme dessen, was am 28. Mäz dann in Form dieses Änderungsantrags verabschiedet wurde. Die Szene gibt es auch als Video:

Das beweist wohl, daß es den OIC-Staaten keineswegs darum geht, die Meinungsfreiheit zu beschränken, um Äußerungen zu verbieten, die man vielleicht zurecht als rassistisch einordnen könnte. Worum es ihnen ging war die Machtergreifung, die dann am 28. März stattfand.

Geert Wilders Film “Fitna” spielte dabei die Rolle des Reichtagsbrandes.