Archiv der Kategorie 'Menschenrechte'

Medienembargo

Henry Nitzsche

Ein Auszug aus dem Artikel Perspektiven patriotischer Politik von Henry Nitzsche (MdB), der für sich spricht:

Das größte Problem patriotischer Politik ist das Embargo der Massenmedien. Wenngleich auch deutlich gemacht werden muß, daß die Geißelung in der Presse, im Funk und Fernsehen nicht prinzipiell schlecht sein muß. Brennende Themen, wie beispielsweise die Moscheenbauten und die Ausländerkriminalität, werden dort gar nicht und wenn, dann jedenfalls nicht mit dem Anspruch auf Lösungen behandelt. Es sind Themen, die die Linke selbst verzapft oder die – in ihrem Weltbild – nicht stattfinden dürfen. Weil sich diese Probleme aber gravierend bei den Bürgern auswirken, entfremden sich Medien und Bürger zunehmend voneinander. Daß vorwiegend linke Politiker zu solchen Fragen Stellung beziehen dürfen und keine Lösungen im Interesse der Bürger ins Auge fassen, kann auch von Vorteil sein. Die Rechte ist insoweit unverbraucht – sie hat für die Bürger noch nicht versagt. Sensationelle Fehlmeldungen, wie von Sebnitz und Mügeln, führen außerdem zu einem erheblichen Vertrauensverlust. Sie verfestigen das Bild vom „Rudeljournalismus“. Mehrere tausend Mügelner haben am eigenen Leib erfahren, daß die Pflicht zur Wahrheit und Wahrheitsfindung eine billige Farce ist. Zur Verfügung stehende Alternativmedien werden das Embargo vielleicht nicht aufbrechen, sollten aber dennoch weiter ausgebaut werden. Was das Internet anbelangt, wäre für eine Vereinigung aller patriotischen Heimseiten (Homepages) unter einem gemeinsamen Dach zu plädieren. Mit einer solchen Bündelung läßt sich einfacher – durch was auch immer – Aufmerksamkeit erregen. Patriotische Projekte sollten sich in keinem Informationsdschungel befinden, den nur Eingeweihte durchsteigen. Selbst wenn dies die gegnerischen Angriffe erhöhen mag. Auch die Straße ist ein probates Mittel zur Transportierung von Meinungen. Nicht unberechtigt kann man auch Hoffnungen auf ausländische Medien stützten. Ein vergleichbares Embargo existiert dort nicht. Sollte sich eine neue Rechte im Europäischen Parlament etablieren, könnten sich deutsche Medien gezwungen sehen, die Berichterstattung ausländischer Medien wenigstens zu kommentieren.

Wodurch die Treuepflicht erlischt

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Unter Kritiknetz: Abschaffung der allgemeinen unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte gibt es einen erstklassigen Aufsatz von Prof. Dr. Heinz Gess an der Universität Bielefeldt, in dem er ausführt, weshalb mit den schlimmen Verwerfungen beim UN Menschenrechtsrat, über die dieses Blog schon verschiedentlich berichtet hat, ein Verfassungsnotstand eingetreten ist.

Der folgende Ausschnitt aus dem Text mag genügen, um die Argumentation nachzuvollziehen

… So ist es auch zu verstehen, wenn in den wenigen Kommentaren, die es in der deutschen Presse zu dem schlimmen Beschluss gab, ganz unaufgeregt erklärt wurde, dass Kritik an der Abschaffung des Menschrechts auf freie Meinungsäußerung als Ausdruck von „Islamophobie“ zu werten sei. Das ist so, als ob man feststellte, seinerzeit habe in Nazideutschland die Kritik der Nazi-Ideologie als ein Ausdruck von „Germanophobie“ und „Deutschenhass“ gegolten und deshalb sei es richtig gewesen, die Kritik zum Schutz des „deutschgläubigen Gefühls“ und der Achtung vor der „Eigenart der Kulturen“ zu verbieten. Da braucht die Frage wohl nicht mehr gestellt werden, ob das
postfaschistische Deutschland aus seiner faschistischen Vergangenheit etwas gelernt habe und wie stark der emanzipatorische Freiheitswille in der kalten Herberge Deutschland verankert ist.

Dabei heißt es im Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes ausdrücklich:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Die politischen Vertreter des „deutschen Volkes“ sind danach durch das Grundgesetz verpflichtet, sich in der UNO und allen anderen internationalen Organisationen zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Grundrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ zu bekennen. „Bekennen“ – das heißt: sie sind als Abgeordnete des „deutschen Volkes“ moralisch und politisch verpflichtet, jeder Verletzung der unveräußerlichen Menschenrechte durch Politiker jeder menschlichen Gemeinschaft mit Nachdruck entgegenzutreten und nicht zuzulassen, dass die Verletzung der Menscherechte durch internationale Organisationen gebilligt wird.

das sollte wohl jeder verstehen können, der sich auch nur ein wenig mit den Grundpfeilern des Grundgesetzes beschäftigt hat. Sowohl in der Regierung Merkels, wie auch in der EU, wie auch in den Vereinten Nationen sind genügend Juristen vorhanden, die diese Zusammenhänge verstehen und somit verpflichtet wären, aus den schreienden Zuständen beim Menschenrechtsrat Konsequenzen zu ziehen. Nachdem nicht absehbar ist, daß auch nur irgendetwas in dieser Art geschehen wird, bleibt kein anderer Weg, als darauf hinzuweisen, daß welche Folgen das nach sich zieht.

Claus Schenk Graf von Stauffenberg

In der Gedenkrede von Generalleutnant Johann-Adolf von Kielmansegg am 20. Juli 1963, in der er die Gewissenskonflikte von Widerstandskämpfern gegen die Nazi-Barbarei wie Dietrich Bonhoeffer oder Claus Schenk Graf von Stauffenberg nachzeichnete, erörterte er auch die Frage, was die Bedingungen dafür sind, daß die Bindung durch einen geleisteten Treueeid erlöscht:

Dabei finden wir im abendländischen Rechtskreis, dass das Recht des Widerstands
gegen den das Recht brechenden Gewalthaber so gut wie überall und immer anerkannt war und ist. Diese Anerkennung, ja Kodifizierung, hat in den Staaten angelsächsischen Rechts und auch in Dänemark praktisch bis heute keine Unterbrechung gefunden, wohl aber auf dem Kontinent, im Zeitalter des Absolutismus, wobei sie in Frankreich durch die Revolution von 1789 wieder zum Leben kam und lebendig geblieben ist. Ich bin kein Jurist und so dürfen Sie von mir hierzu keine tiefer gehenden juristischen Betrachtungen erwarten. Ich begnüge mich mit dem Hinweis, dass es ein voll ausgebildetes mittelalterliches Widerstandsrecht gab, gewachsen aus den drei Wurzeln eines breiten vormittelalterlichen germanischen Volksrechts, eines feudalen Widerstandsrechts des Lehnsstaates und eines von der Kirche entwickelten Widerstandsrechts, wie es Kern schon 1915 in seiner Schrift „Gottesgnadentum und Widerstandsrecht“ überzeugend dargelegt hat. Es gibt auch mehr als eine feierliche Beurkundung dafür, deren früheste wohl die „Straßburger Eide“ anlässlich des karolingischen Staatsvertrags von 842 zwischen Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen sind. Diese Straßburger Eide gehen auch gerade den Soldaten an, denn sie wurden von Soldaten gegenüber ihren Königen geschworen. Jeder der beiden königlichen Brüder entbindet seine Gefolgsleute von Treue und Gehorsam für den Fall, dass er den Vertrag verletze. Daraufhin, und auch die Reihenfolge ist wichtig, leistet jedes der beiden Heere den Eid, seinem Herrn die Gefolgschaft und die Hilfe zu versagen, wenn er selbst seinen Eid bricht. Später finden wir im „Sachsenspiegel“ des Eike von Repgow, um nur noch eine Beurkundung zu erwähnen, an zwei Stellen Widerstandsrecht und Widerstandspflicht verankert, einmal als individuelles Recht, zum Anderen als das Recht einer Mehrzahl von „Gerichtsunterworfenen“.

Hier wie überall im Widerstandsrecht ist der Grundgedanke der der Herrschaftsverwirkung, wenn der Herrscher durch seine Handlungen das Recht, unter dem auch er steht, bricht. Die Treuepflicht des Führers und des Geführten ist eine gegenseitige. Die der Treuepflicht des Gefolgsmanns immanente Gehorsamspflicht erlischt, wenn der Herrscher seine Treuepflicht zur Wahrung der bestehenden Rechtsordnung nicht mehr erfüllt.

wenn die Rechtsordnung, die es zu bewahren gilt, diejenige der Menschenrechte ist, dann ist demgemäß die Treueverpflicht dieser Ordnung gegenüber seit dem 28. März 2008 erloschen bzw. sie ist so lange unwirksam, bis die Regierung Merkel oder aber eine auf sie folgende (im Sinne des Grundgesetzes legitime Regierung) diesen Rechtsbruch beendet.

Kanadas Gedankenpolizei


Stop the Human Rights Commission

Eine Übersetzug des Artikels Canada’s thought police von Jonah Goldberg in der Los Angeles Times:

Kanadas Gedankenpolizei

Ein Prozess, der Fragen über das Gleichgewicht von Meinungsfreiheit und Toleranz aufwirft

Mark Steyn, mein Freund, Kollege und natürlich fähigster politischer Schreiber dieser Tage, steht wegen eines Gedankenverbrechens unter Anklage.

Steyn - ein Ein-Mann-Medien-Imperium in New Hampshire - wurde vor ein paar Jahren in Macleans’s veröffentlicht. Jetzt ist das Magazin und seine Redakteure vor dem Menschenrechts-Strafgericht von British Columbia auf der Anklagebank mit der Beschuldigung gegen das dortige Volksverhetzungs-Gesetz verstoßen zu haben, indem sie die Arbeit eines Hasspredigers, namentlich Mark Steyn, verbreitet haben. Eine ähnliche Anklage ist vor der nationalen Variante dieses Känguru-Gerichts anhängig, der Kanadischen Menschenrechtskommission.

Die Fakten haben zwar nichts mit der Anklage zu tun, aber sie sollen dennoch erwähnt werden. Im Maclean’s gab es ein Exzerpt aus Steyn’s Bestseller “America Allein.” 

Davon fühlte sich der Islamische Kongress Kanadas (CIC) beleidigt. In seiner Beschwerde behauptete er das Magazin sei “schamlos islamophobisch” und “setzt Kandische Moslems Hass und Verachtung aus”. Besonders empört war man über Steyn’s Argument, daß die steigende Geburtenrate von Moslems in Europa Nichtmoslems zu “einem Engegenkommen gegenüber ihren radikal-islamischen Landsmännern” zwingen wird. 

Man beachte: Steyn’s Artikel wurde im Jahre 2006 veröffentlicht, also bevor Rowan Williams, der Erzbischof von Canterbury sagte, daß die Einführung einiger Elemente der Scharia in die britischen Gesetze “unvermeidbar” sei - im Geiste “konstruktiven Entgegenkommens”.

Nun meinen Sie vielleicht, daß wenn Steyn eine Gelegenheit gehabt hätte, Williams oder jemand anderes, der diese Sichtweise vertrat, zu zitieren, er und Maclean’s nicht in Schwierigkeiten sein könnten. Da täuschen Sie sich. Eine der Hauptpunkte des Konzils bei dem Artikel ist das Zitat eines norwegischen Imams, der sagte, daß “die Menge der Muslime sich vergrößert, wie Moskitos”. Auch ein genaues Zitat ist keine Entschuldigung, wenn damit angegriffen wird.

Tatsächlich scheint es so, daß es überhaupt keine Ausflucht bei Anklagen wegen der Beförderung von “Hass” gibt. In den 31 Jahren seines Bestehens hat die Menschenrechtskommission nie einen Fall als unbegründet fallen gelassen.

Der Islamische Kongress forderte erst, daß Macleans’s in dem Magazin einen gleich großen und frei benutzaren Platz für eine Gegendarstellung zur Verfügung stellt. Das verweigerte der Herausgeber. Also schleppte der Kongress das Magazin vors “Gericht”, nur daß es kein richtiges Gericht war. Diese Tribunale noch rigoroser als Militärgerichte. Beweisführung gibt es nicht und - nochmals - Wahrheit zählt als Verteidigung nicht.

Warum sollte man sich auch mit Beweisen aufhalten? Im wesentlichen wird unter Volksverhetzung alles verstanden, was jemand, der sich in die Opferrolle begeben mag, als Angriff sieht. Folglich ist die Beweislast schon erbracht, sobald sich eine Gruppe hinreichend angegriffen fühlt, daß sie eine Beschwerde bei der Menschenrechtskommission einreicht.

Meinungsfreiheit, meinen Sie? Dean Steacy, einer der Untersuchungsrichter der nationalen Kommission Kanadas erklärt uns das sehr hübsch: “Meinungsfreiheit ist ein amerikanisches Konzept, also gebe ich da gar nichts drauf.” Den Punkt für Ehrlichkeit kann man ihm nicht streitig machen.

(den Rest bitte im Original lesen - Übersetzungen werden natürlich gern in den Artikel eingebaut)

Hier noch ein Link mit der scheinbar zugehörigen Stellungnahme der CIC.

Costea verbietet Kritik an religiösen Gesetzen im UN Menschenrechtsrat

Der Präsident des UN Menschenrechtsrats Doru Romulus Costea hat den Delegierten der OIC jetzt versprochen, Kritik an religiösen Gesetzen zu unterbinden. Anlaß war die 16-malige Unterbrechung des UN MRR Delegierten David Littman, als er eine gemeinsame Erklärung der Association for World Education und der IHEU verlesen wollte durch IOC-Delegierte mit Wortmeldungen zur Geschäftsordnung.

USA ziehen Diplomaten aus UN Menschenrechtsrat ab

Die USA haben ihre westlichen Alliierten d.h. vor allem die EU-Staaten darüber informiert, daß sie ihre Diplomaten aus dem UN Menschenrechtsrat nun ganz abziehen. Anders als unsere Regierung haben sich die USA seit Gründung dieses Gremiums vor zwei Jahren nicht der Illusion hingegeben, daß es dort noch um die 1948 von den Vereinten Nationen erklärten Menschenrechte geht würde, weshalb ihre Diplomaten dort auch nur als Beobachter waren. Was sich die EU-Staaten von dem von islamistischen Staaten dominierten “Menschenrechtsrat” noch erhoffen, ist völlig unklar. Die Vereinigung europäischer Humanisten hatte daher schon an EU Kommissionspräsident Barroso appelliert, die Staaten der EU zum Austritt aus dem Gremium aufzufordern. Nachdem unsere Medien dieses Thema aber komplett ausblenden, gibt es nirgendwo Informationen, was Barroso darauf gesagt hat.

Unterdessen gibt Pakistan bekannt, daß es die EU-Staaten auffordern wird Gesetze zu erlassen, mit denen die Meinungsfreiheit bei uns beschnitten werden soll. Aufgrund der falschen Lehre Mohammeds sehen sich pakistanische Bürger immer wieder gezwungen, Botschaftsgebäude europäischer Staaten anzugreifen. Kurz zuvor hatten pakistanische Moslems ein Selbstmordattentat vor der dänischen Botschaft verübt, bei dem mehrere Menschen ums Leben kamen. Daß Pakistan wenige Tage später Zensurgesetze in Europa fordert zeigt, wem es die Schuld dafür gibt.

Was für Humanrights.ch Menschenrechte sind und was nicht

Äußerst aufschlußreich ist ein Vergleich der Berichterstattung bei Humanrights.ch zu verschiedenen Themen. Zur islamistischen Machtübernahme im UN Menschenrechtsrat am 28. März 2008 schreibt Humanrights.ch in lakonischem Ton:
 

OIC setzt eigene Prioritäten und gefährdet die Glaubwürdigkeit des Rates

Als problematisch für ein glaubwürdiges Funktionieren des Rates muss auch weiterhin das Blockdenken bezeichnet werden, welchem insbesondere Länder, die der Organisation Islamischer Staaten (OIC) angehören, verhaftet sind. Sie sehen im Rat ein Gegengewicht zu anderen internationalen Gremien, in welchen die westlichen Staaten (allen voran die USA) das Sagen haben. Nicht selten werden Anliegen der OIC ganz im Sinne dieser Logik im Rat auch von China und Russland gestützt. Kurz vor Schluss der 7. Session erreichte die Allianz um die OIC etwa, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für das Recht auf Meinungsäusserung umformuliert wurde. Dieser muss nun auch über Fälle berichten, in denen eine vermutete rassistische oder religiöse Diskriminierung unter den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit gestellt wurde. Der Hinweis einiger Staaten, dass es für rassistische und religiöse Fragen bereits andere Überwachungsmechanismen des Menschenrechtsrates gebe, überzeugte die Mehrheit der Mitgliedsstaaten leider nicht.

ja, da schau an, sagt man sich: Die OIC setzt also “eigene Prioritäten”! Hätte Humanrightswatch nicht auch schreiben können, daß sie “Profil zeigen” oder “neue Maßstäbe setzen”. Das hätte noch besser geklungen!

Im Vergleich dazu dann der Bericht über das Universal Periodic Review (UPR) der Schweiz. An oberster Stelle natürlich das liebste Kind der linken:

Sozial- und Migrantenrechte
Nicht akzeptieren könne die Schweiz die Forderung, die UNO-Wanderarbeiterkonvention zu unterzeichnen, und zwar deshalb, weil sich daraus bestimmte Rechte für Sans Papiers ableiten lassen. Auch eine weiter gehende Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UNO-Pakt I) lehnt der Bundesrat ab, sagte Godet.

Zu den sofort akzeptierten Empfehlungen gehören mehrere im Zusammenhang mit dem Vorwurf der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit und der Polizeigewalt. Darüber hinaus erklärte sich die Schweiz auch dazu bereit, das Zusatzprotokoll zur UNO-Antifolterkonvention zu ratifizieren und ein nationales Gremiums zur Folterprävention einzurichten. Dieses Zugeständnis kommt nicht gerade überraschend, ist doch das Geschäft im Parlament schon weit gediehen.

daß es in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte keinen Artikel gibt, der “Migrantenrechte” beschreibt, ist für Humanrightswatch nicht so wichtig. Wichtig ist nur, daß die eigene politische Klientel bedient werden kann, indem man munter Anklageschriften gegen Schweiz liefert. Den Unterschied zwischen Menschenrechtsabkommen und Menschenrechten kriegen die meisten ja sowieso nicht mit, weil alles so gleich klingt.

Noch bemerkenswerter ist übrigens, daß sich Humanrights.ch fast so wie Humanrihtswatch liest!

Ein typischer Fall von Bauernfängerei also.

EU-Bürgerbegehren für Austritt aus dem UN Menschenrechtsrat

Am 13. Dezember 2007 einigten sich die EU-Regierungschefs in Lissabon auf den Vertrag von Lissabon. Wie schon so oft fühlten sich die Bürger übergangen und nicht wenige sprechen davon, daß dieser Vertrag einem kalten Putsch gegen das Grundgesetz gleichkommt.

Barroso in Aktion

Auch wenn man den Vertrag und sein undemokratisches Zustandekommen nicht gutheißt, sollte man sehen, daß er auch Möglichkeiten bietet, die es davor so nicht gab. Unter Europäische Kommission - Präsident Jose Manuel Barroso - Multimedia - Fotos - Treffen mit Unternehmen/NRO gibt uns Herr Barroso einen wertvollen Hinweis:

“Bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der European Humanist Federation, David Pollock, machte Kommissionspräsident Barroso deutlich, dass der neue Vertrag eine Reihe positiver Entwicklungen für Europäer mit sich bringe. Hierzu zählten die Charta der Grundrechte und das so genannte Europäische Bürgerbegehren. Danach können eine Million Bürger die Kommission dazu auffordern, sich mit einem beliebigen Sachverhalt auseinanderzusetzen, der der Zuständigkeit der EU unterliegt.

Nachdem David Pollock dort als Vertreter der European Humanist Federation vorsprach, wird er auch einer derjenigen gewesen sein, die an Barroso appelierten er möge sich als EU-Kommissionspräsident doch bitte dafür einsetzen, daß die EU-Kommission den EU-Staaten empfiehlt, sie mögen sich aus dem UN Menschenrechtsrat zurückziehen, weil die Islamisten unter der Führung Pakistans am 28. März 2008 in diesem Schlüsselgremium der Vereinten Nationen die Macht ergriffen haben.

Die islamkritischen Menschenrechtsbewegungen Europas brauchen diesen Appell also nur aufzugreifen und in Form eines EU-Bürgerbegehrens vorantreiben. Eine Million Stimmen kriegen sie locker zusammen - nur machen müßten sie es halt.

Wenn die Bürgerbewegung Pax Europa e.V., die gestern in Würzburg als Verschmelzung aus Pax Europa und dem BdB hervorging, das vorantreiben würde, hätte sie jedenfalls ihre Existenzberechtigung!

Panik am Vorabend des Menschenrechts-Reviews

Gebäude der Vereinten Nationen in GenfNachdem sich nun schon am 28. März 2008 gezeigt hat, daß die Menschenrechte einigen Länderdelegationen im UN Menschenrechtsrat wirklich am Hosenboden vorbeigehen, solange man sie nicht in ihr Gegenteil verkehren kann, berichtet die Human Rights Tribune jetzt davon, wie es bei dem auf vier Jahre veranschlagten Projekt zur Überprüfung der Menschenrechtssituation aller 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen so zugeht. Der Artikel von Carole Vann ist es wert, einschließlich der Gegendastellung an dessen Ende vollständig übersetzt zu werden:

 

 

Panik am Vorabend des Menschenrechts-Reviews

7. April 08: - Sechzehn Länder bereiten sich am Montag für den Universal Periodic Review (UPR) vor. Sie sorgen sich um Kinderkrankheiten, die diesen neuen Mechanismus plagen könnten. Am Anfang der Liste steht Bahrain, das mit einer 27 Mann starken Delegation anreist.

Carole Vann/Human Rights Tribune - Das erste mal in der Geschichte der UN werden die Mitgliedsstaaten, einer nach dem anderen, anhand ihrer Menschenrechts-”Akte” untersucht. Die Eröffnungssitzung zum UPR, der großen, neuen Sache beim Menschenrechtsrat beginnt diesen Montag.

Über zwei Wochen hinweg werden 16 Delegationen - Bahrain, Ecuador, Tunesien, Marokko, Indonesien, Finland, das Vereinigte Königreich, Indien, Brasilien, die Philipinen, Algerien, Polen, die Niederlande, Südafrika, die Tschechische Republik und Argentinien - von den 47 Ratsmitgliedern überprüft. Ein von vielen gezogenes Dreigespann von Diplomaten aus drei Ländern ist dafür verantwortlich, daß die Überprüfungen im Laufe der Zeit einfacher werden und für das zu überprüfende Land eine Berichtsakte zur Situation der Menschenrechte verfaßt wird.

In den letzten paar Tagen fegte jedoch eine gewisse Panik durch die UN. Eigentlich sollte dieses neue Verfahren die Defizite der früheren Menschenrechtskommission beheben, indem an jedes Land der gleiche Maßstab gelegt werden sollte, aber die Verwirrung über die einzelnen Verfahrensschritte ist total.

Am Freitag wurde dem Präsidenten des Menschenrechtsrates Doru Costea ein Brief mit den Unterschriften afrikanischer und arabischer Nationen und denjenigen der Organisation Islamischer Staaten (OIC) überreicht, in dem sie fordern, daß jeder Verfahrensschritt im voraus genau festgeschrieben soll und daß die Sitzungen nicht gefilmt werden sollen, trotzdem sie ja öffentlich sein sollten.

Ein Notfallsitzung wurde abgehalten. Wichtig zu wissen ist, daß die gefilmten Sitzungen ein wichtiges Hilfmittel für kleinere Länder darstellen, wenn sie nicht über die Geldmittel verfügen, Diplomaten in den Rat zu entsenden. Doru Costea erklärte hinsichtlich des Verfahrens, daß es unmöglich sei, alle im voraus vorherzusehen und daß es ein bis zwei Jahre dauern würde, bis man herausgefunden hätte, worauf es bei Überprüfung ankäme.

Einige NGOs glauben jedoch, daß diese stürmische Debatte einen neuen Versuch einiger Länder darstellt (und zwar den gleichen Ländern, die den Sonderberichterstatter loswerden wollen), um alles zu schwächen, was Einblick in die dort begangenen Menschenrechtsverletzungen geben könnte.

Die ersten Länder, die dieser Überprüfung unterzogen werden, sind die am meisten besorgten. Ganz an der Spitze ist dabei Bahrein, in dessen 27 Mann starker Delegation mehrere Minister der Regierung zu finden sind. Menschenrechtsaktivisten und die Regierungsopposition sind ebenfalls stark vertreten, um die Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land zu verurteilen.

Doch die Vertreter der sieben NGOs aus Bahrein, vereint in der International Federation of Human Rights, erlebten eine böse Überraschung, als sie am Freitag die Mitglieder der Troika - Slowenien, Großbritannien und Sri Lanka - treffen wollten, die mit der Untersuchung ihres Landes beauftragt waren.

“Wir waren schockiert, als der Ratspräsident Herr Costea uns sagte, daß wir eine Genehmigung unserer Regierung bräuchten” erklärte Nabil Rajab, Vizepräsident des Zentrums für Menschenrechte in Bahrain. “Ein Land wie das unsere wird da niemals zustimmen!”. Auch wenn sie es schaffen würden, ihren eigenen Bericht zu überreichen, würden sie es nicht schaffen, die drei Länder, die für die Überprüfung ihrer Regierung verantwortlich sind, zu treffen. Sie erfuhren jedoch, daß “fake NGOs” sich mit der Troika am Montag vor der Überprüfung treffen würden, weil diese eine Zulassung von der Delegation aus Bahrain erhalten haben.

Gegendarstellung: Doru Costea hält NGOs nicht davon ab, Delegationen zu treffen

Bezüglich des Artikels “Unsicherheit vor dem großen Ländertest” der am 7. April in der Human Rights Tribune und in Le Temps erschien, möchte der Präsident des Menschenrechtsrates Doru Costa klarstellen, daß er den Menschenrechtsaktivisten aus Bahrain nie gesagt hat, sie bräuchten eine Erlaubnis ihrer Regierung, um die Delegationen der Troika, die ihr Land überprüfen, zu treffen.

Doru CosteaDiese Gegendarstellung ist von Herrn Costea als Entgegnung auf die Aussage von Nabil Rajab, Vizepräsidenten des Zentrums für Menschenrechte in Bahrain gedacht, der gegen Ende des Artikels sagte: “Wir waren schockiert, als der Ratspräsident Herr Costea uns sagte, daß wir eine Genehmigung unserer Regierung bräuchten”. In jedem Fall schafften es die Verteidiger der Menschenrechte aus Bahrain nicht, die Mitglieder der Troika zu treffen, bevor die Untersuchung begann. War es also die Regierung von Bahrain oder die Troika-Delegierten, die Einspruch dagegen erhoben?

Carole Vann

Europäische Humanisten appellieren an Barroso

Sitzung des UN Menschenrechtsrates

Die Vereinigung Europäischer Humanisten hat dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jose Manuel Barroso geschrieben, um ihn zu fragen, ob er sich nun mit den EU-Mitgliedsstaaten und ihren Verbündeten beraten und sie zum Austritt aus dem UN Menschenrechtsrat aufzufordern würde, nachdem dieser das Mandat des Sonderberichterstatters zur Meinungsfreiheit jüngst geändert hat. Die Resolution verlangt von diesem Sonderberichterstatter, “über Vorfälle zu berichten, bei denen der Mißbrauch des Rechts auf Meinungsfreiheit einen Akt rassischer oder religiöser Diskriminierung” darstelle. Bei der Abstimmung am 28. März 2008 über diese Resolution hatte sich die durch Slowenien vertretene EU der Stimme enthalten, trotzdem der kanadische Delegierte in seinem Redebeitrag eindringlich davor warnte:

“vom einem Berichterstatter zu verlangen, daß er über den Mißbrauch [des Rechts für das er zuständig ist] berichtet, würde sein Mandat ja auf den Kopf stellen. Statt sich für die Meinungsfreiheit einzusetzen würde er ihre Ausübung reglementieren.”

der NGO-Delegierte im UN Menschenrechtsrat Roy W. Brown führt aus, weshalb diese Mandatsänderung das Ende der Menschenrechte insgesamt markiert:

Die Meinungsfreiheit ist das Recht, welches uns einzig ermöglicht, die Verletzung aller unserer anderen Rechte aufzuzeigen, zu kommunizieren und zu verurteilen. Ohne Meinungsfreiheit und Pressefreiheit gibt man der Schreckensherrschaften grünes Licht und macht es unmöglich, Korruption, Unfähigkeit, Ungerechtigkeit und Unterdrückung aufzuzeigen.

Wieder mal gegen Israel

Theoretisch hätte der im März 2006 gegründete UN Menschenrechtsrat die Fehler ihres bis zum absurden befangenen Vorgängers der Menschenrechtskommission beheben sollen. Diese nun nicht mehr bestehenden Kommission, die zu ihren Mitgliedern so großartige Vorkämpfer in Sachen Menschenrechte wie China, Simbabwe, Saudi-Arain, Syrien und sogar den Sudan zählte, war die meiste Zeit damit beschäftigt Israel wegen seiner vorgeblichen Verbrechen gegenüber den Palästinensern zu kritisieren, während sie die von ihren eigenen Mitglieder begangenen wirklichen Verbrechen gegen Menschlichkeit bequemerweise übersah.

Leider, wenn auch nicht unerwartet, schlug der UN Menschenrechtsrat den selben Weg ein: Am Ende seines ersten Jahrs des Bestehens hatte dieser Rat neun Resolutionen verabschiedet, die Israel verurteilten - und sich ansonsten gegen kein anderes Land ausgesprochen. Im Juni 2006 beschloß es einmütig einen speziellen Berichterstatter zum israelisch-palästinensischen Konflikt zu berufen; vorangetrieben durch eine Resolution der (Überraschung, Überraschung) Organisation Islamischer Staaten (OIC). Später in diesem Jahr wird Richard Falk diesen Posten übernehmen.

Herr Falk kommt zu seiner Arbeit mit einem entschlossenen Vorurteil gegenüber Israel. Wiederholt kritisierte er den jüdischen Staat in seinen Veröffentlichungen dafür, einen, wie er es nennt, “Holocaust” an den Palästinensern zu begehen. Im Jahre 2007 veröffentlichte er sogar eine Schrift mit dem Titel “Verschorfung in Richtung eines palästinensischen Holocaust”.

Als er seine harten Worte gegenüber Israel kürzlich erklärte, sagte Herr Falk, “wenn es eine derartige Situation etwa bei der Behandlung Tibets durch China oder Darfurs durch die sudanesische Regierung gegeben hätte, denke ich, daß man nicht gezögert hätte, diesen Vergleich anzustellen.” Nun werfen diese Beispiele freilich lediglich einen Schlaglicht auf den einmaligen Wahnwitz des Menschenrechtsrats gegenüber Israel. In Darfur starben Hunderttausende und die Tibeter in China leben seit Jahrzehnten mit den Stiefeln aus Peking in ihrem Nacken. Dennoch wurden diese beiden Fälle vom einzig mit Israel beschäftigten Menschenrechtsrat weitestgehend übersehen.

Herr Falk ist der lebende Beweis dafür, was viele schon lange gewußt haben: Die “Vereinten Nationen” und die “Menschenrechte” sind gegensätzliche Begriffe.

Übersetzung von The Post editorial board on the United Nations Human Rights Council: Going after Israel (again)

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