Archiv der Kategorie 'EU'

Wodurch die Treuepflicht erlischt

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Unter Kritiknetz: Abschaffung der allgemeinen unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte gibt es einen erstklassigen Aufsatz von Prof. Dr. Heinz Gess an der Universität Bielefeldt, in dem er ausführt, weshalb mit den schlimmen Verwerfungen beim UN Menschenrechtsrat, über die dieses Blog schon verschiedentlich berichtet hat, ein Verfassungsnotstand eingetreten ist.

Der folgende Ausschnitt aus dem Text mag genügen, um die Argumentation nachzuvollziehen

… So ist es auch zu verstehen, wenn in den wenigen Kommentaren, die es in der deutschen Presse zu dem schlimmen Beschluss gab, ganz unaufgeregt erklärt wurde, dass Kritik an der Abschaffung des Menschrechts auf freie Meinungsäußerung als Ausdruck von „Islamophobie“ zu werten sei. Das ist so, als ob man feststellte, seinerzeit habe in Nazideutschland die Kritik der Nazi-Ideologie als ein Ausdruck von „Germanophobie“ und „Deutschenhass“ gegolten und deshalb sei es richtig gewesen, die Kritik zum Schutz des „deutschgläubigen Gefühls“ und der Achtung vor der „Eigenart der Kulturen“ zu verbieten. Da braucht die Frage wohl nicht mehr gestellt werden, ob das
postfaschistische Deutschland aus seiner faschistischen Vergangenheit etwas gelernt habe und wie stark der emanzipatorische Freiheitswille in der kalten Herberge Deutschland verankert ist.

Dabei heißt es im Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes ausdrücklich:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Die politischen Vertreter des „deutschen Volkes“ sind danach durch das Grundgesetz verpflichtet, sich in der UNO und allen anderen internationalen Organisationen zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Grundrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ zu bekennen. „Bekennen“ – das heißt: sie sind als Abgeordnete des „deutschen Volkes“ moralisch und politisch verpflichtet, jeder Verletzung der unveräußerlichen Menschenrechte durch Politiker jeder menschlichen Gemeinschaft mit Nachdruck entgegenzutreten und nicht zuzulassen, dass die Verletzung der Menscherechte durch internationale Organisationen gebilligt wird.

das sollte wohl jeder verstehen können, der sich auch nur ein wenig mit den Grundpfeilern des Grundgesetzes beschäftigt hat. Sowohl in der Regierung Merkels, wie auch in der EU, wie auch in den Vereinten Nationen sind genügend Juristen vorhanden, die diese Zusammenhänge verstehen und somit verpflichtet wären, aus den schreienden Zuständen beim Menschenrechtsrat Konsequenzen zu ziehen. Nachdem nicht absehbar ist, daß auch nur irgendetwas in dieser Art geschehen wird, bleibt kein anderer Weg, als darauf hinzuweisen, daß welche Folgen das nach sich zieht.

Claus Schenk Graf von Stauffenberg

In der Gedenkrede von Generalleutnant Johann-Adolf von Kielmansegg am 20. Juli 1963, in der er die Gewissenskonflikte von Widerstandskämpfern gegen die Nazi-Barbarei wie Dietrich Bonhoeffer oder Claus Schenk Graf von Stauffenberg nachzeichnete, erörterte er auch die Frage, was die Bedingungen dafür sind, daß die Bindung durch einen geleisteten Treueeid erlöscht:

Dabei finden wir im abendländischen Rechtskreis, dass das Recht des Widerstands
gegen den das Recht brechenden Gewalthaber so gut wie überall und immer anerkannt war und ist. Diese Anerkennung, ja Kodifizierung, hat in den Staaten angelsächsischen Rechts und auch in Dänemark praktisch bis heute keine Unterbrechung gefunden, wohl aber auf dem Kontinent, im Zeitalter des Absolutismus, wobei sie in Frankreich durch die Revolution von 1789 wieder zum Leben kam und lebendig geblieben ist. Ich bin kein Jurist und so dürfen Sie von mir hierzu keine tiefer gehenden juristischen Betrachtungen erwarten. Ich begnüge mich mit dem Hinweis, dass es ein voll ausgebildetes mittelalterliches Widerstandsrecht gab, gewachsen aus den drei Wurzeln eines breiten vormittelalterlichen germanischen Volksrechts, eines feudalen Widerstandsrechts des Lehnsstaates und eines von der Kirche entwickelten Widerstandsrechts, wie es Kern schon 1915 in seiner Schrift „Gottesgnadentum und Widerstandsrecht“ überzeugend dargelegt hat. Es gibt auch mehr als eine feierliche Beurkundung dafür, deren früheste wohl die „Straßburger Eide“ anlässlich des karolingischen Staatsvertrags von 842 zwischen Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen sind. Diese Straßburger Eide gehen auch gerade den Soldaten an, denn sie wurden von Soldaten gegenüber ihren Königen geschworen. Jeder der beiden königlichen Brüder entbindet seine Gefolgsleute von Treue und Gehorsam für den Fall, dass er den Vertrag verletze. Daraufhin, und auch die Reihenfolge ist wichtig, leistet jedes der beiden Heere den Eid, seinem Herrn die Gefolgschaft und die Hilfe zu versagen, wenn er selbst seinen Eid bricht. Später finden wir im „Sachsenspiegel“ des Eike von Repgow, um nur noch eine Beurkundung zu erwähnen, an zwei Stellen Widerstandsrecht und Widerstandspflicht verankert, einmal als individuelles Recht, zum Anderen als das Recht einer Mehrzahl von „Gerichtsunterworfenen“.

Hier wie überall im Widerstandsrecht ist der Grundgedanke der der Herrschaftsverwirkung, wenn der Herrscher durch seine Handlungen das Recht, unter dem auch er steht, bricht. Die Treuepflicht des Führers und des Geführten ist eine gegenseitige. Die der Treuepflicht des Gefolgsmanns immanente Gehorsamspflicht erlischt, wenn der Herrscher seine Treuepflicht zur Wahrung der bestehenden Rechtsordnung nicht mehr erfüllt.

wenn die Rechtsordnung, die es zu bewahren gilt, diejenige der Menschenrechte ist, dann ist demgemäß die Treueverpflicht dieser Ordnung gegenüber seit dem 28. März 2008 erloschen bzw. sie ist so lange unwirksam, bis die Regierung Merkel oder aber eine auf sie folgende (im Sinne des Grundgesetzes legitime Regierung) diesen Rechtsbruch beendet.

Geiselbefreiung: Keine Freude bei Linkspartei und Junger Welt

Heute rauscht durch den Blätterwald die Befreiung der früheren kolumbianischen Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt und 14 weiterer Geiseln. Unter Guerilla-Geisel Betancourt nach sechs Jahren frei kann man nachlesen, wie diese Befreiung vor sich ging: 

Der kolumbianische Verteidigungsminister Juan Manuel Santos sagte, der Armee sei es gelungen, eigene Leute in den “obersten Zirkel” der Farc einzuschleusen. Da die Geiseln zunächst in drei Gruppen aufgeteilt worden seien, hätten die Undercover-Leute mit einem gefälschten Befehl von Farc-Chef Alfonso Cano bewirkt, dass die Geiseln wieder zusammengeführt wurden.

Die eingeschleusten Agenten machten den Rebellen zudem glaubhaft, Cano habe den Transport der Geiseln in den Süden des Landes angeordnet. Daraufhin wurden die Gefangenen laut Santos in einen Hubschrauber verfrachtet, der in Wirklichkeit der Armee gehörte und in dem sich kolumbianische Geheimdienstagenten befanden. Am Zielort wurden die Geiseln demnach befreit.

Freude also allüberall.

 

FARC T-Shirt bei der TAZ

Schweigen dagegen bei der antisemitischen Zeitung “Junge Welt”. Grund dürfte sein, daß ein Bericht darüber überhaupt nicht ins Konzept ihrer Unterstützung der sich mit Drogenhandel finanzierenden Terrororganisation passen würde. Die Linkspartei hatte sich in der Vergangenheit vehement dafür eingesetzt, die FARC von der EU-Liste der Terrororganistionen zu streichen, weil das angeblich dem Frieden in Kolumbien dienen würde. Die Unterstützung der Linkspartei “für den Frieden” ging so weit, daß DPK- und PDS-Politiker sich mit dem Sohn des erst kürzlich getöteten Vize-Chef Raúl Reyes getroffen hatte. Daß dabei beraten wurde, wie sich Institutionen wie der Auswärtige Ausschuß des Bundestages benutzen lassen, um die ansonsten schöngeredete Terrorpolitik der FARC zu verschleiern, läßt sich erahnen.

USA ziehen Diplomaten aus UN Menschenrechtsrat ab

Die USA haben ihre westlichen Alliierten d.h. vor allem die EU-Staaten darüber informiert, daß sie ihre Diplomaten aus dem UN Menschenrechtsrat nun ganz abziehen. Anders als unsere Regierung haben sich die USA seit Gründung dieses Gremiums vor zwei Jahren nicht der Illusion hingegeben, daß es dort noch um die 1948 von den Vereinten Nationen erklärten Menschenrechte geht würde, weshalb ihre Diplomaten dort auch nur als Beobachter waren. Was sich die EU-Staaten von dem von islamistischen Staaten dominierten “Menschenrechtsrat” noch erhoffen, ist völlig unklar. Die Vereinigung europäischer Humanisten hatte daher schon an EU Kommissionspräsident Barroso appelliert, die Staaten der EU zum Austritt aus dem Gremium aufzufordern. Nachdem unsere Medien dieses Thema aber komplett ausblenden, gibt es nirgendwo Informationen, was Barroso darauf gesagt hat.

Unterdessen gibt Pakistan bekannt, daß es die EU-Staaten auffordern wird Gesetze zu erlassen, mit denen die Meinungsfreiheit bei uns beschnitten werden soll. Aufgrund der falschen Lehre Mohammeds sehen sich pakistanische Bürger immer wieder gezwungen, Botschaftsgebäude europäischer Staaten anzugreifen. Kurz zuvor hatten pakistanische Moslems ein Selbstmordattentat vor der dänischen Botschaft verübt, bei dem mehrere Menschen ums Leben kamen. Daß Pakistan wenige Tage später Zensurgesetze in Europa fordert zeigt, wem es die Schuld dafür gibt.

EU-Bürgerbegehren für Austritt aus dem UN Menschenrechtsrat

Am 13. Dezember 2007 einigten sich die EU-Regierungschefs in Lissabon auf den Vertrag von Lissabon. Wie schon so oft fühlten sich die Bürger übergangen und nicht wenige sprechen davon, daß dieser Vertrag einem kalten Putsch gegen das Grundgesetz gleichkommt.

Barroso in Aktion

Auch wenn man den Vertrag und sein undemokratisches Zustandekommen nicht gutheißt, sollte man sehen, daß er auch Möglichkeiten bietet, die es davor so nicht gab. Unter Europäische Kommission - Präsident Jose Manuel Barroso - Multimedia - Fotos - Treffen mit Unternehmen/NRO gibt uns Herr Barroso einen wertvollen Hinweis:

“Bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der European Humanist Federation, David Pollock, machte Kommissionspräsident Barroso deutlich, dass der neue Vertrag eine Reihe positiver Entwicklungen für Europäer mit sich bringe. Hierzu zählten die Charta der Grundrechte und das so genannte Europäische Bürgerbegehren. Danach können eine Million Bürger die Kommission dazu auffordern, sich mit einem beliebigen Sachverhalt auseinanderzusetzen, der der Zuständigkeit der EU unterliegt.

Nachdem David Pollock dort als Vertreter der European Humanist Federation vorsprach, wird er auch einer derjenigen gewesen sein, die an Barroso appelierten er möge sich als EU-Kommissionspräsident doch bitte dafür einsetzen, daß die EU-Kommission den EU-Staaten empfiehlt, sie mögen sich aus dem UN Menschenrechtsrat zurückziehen, weil die Islamisten unter der Führung Pakistans am 28. März 2008 in diesem Schlüsselgremium der Vereinten Nationen die Macht ergriffen haben.

Die islamkritischen Menschenrechtsbewegungen Europas brauchen diesen Appell also nur aufzugreifen und in Form eines EU-Bürgerbegehrens vorantreiben. Eine Million Stimmen kriegen sie locker zusammen - nur machen müßten sie es halt.

Wenn die Bürgerbewegung Pax Europa e.V., die gestern in Würzburg als Verschmelzung aus Pax Europa und dem BdB hervorging, das vorantreiben würde, hätte sie jedenfalls ihre Existenzberechtigung!

Linke Wiederkäuer

Wenn es nach Oskar Lafontaine geht, sollen Ende Mai zwei Sätze aus dem Kommunistischen Manifest in das Programm der Linkspartei aufgenommen werden. Und weil Oskar kein Unmensch ist, verrät er uns auch welche Sätze das sind:

“Sie [ die Bourgeoisie ] hat die persönliche Würde in den Tauschwert aufgelöst und an die Stelle der zahllosen verbrieften und wohlerworbenen Freiheiten die eine gewissenlose Handelsfreiheit gesetzt. Sie hat, mit einem Wort, an die Stelle der mit religiösen und politischen Illusionen verhüllten Ausbeutung die offene, unverschämte, direkte, dürre Ausbeutung gesetzt.”

Wo liegt der Fehler in diesen zwei Sätzen? Am ersten Satz scheint es nicht viel zu geben, woran man sich reiben könnte, weil er, wie Lafontaine sagt, tatsächlich hoch aktuell erscheint. Der Betrug liegt im zweiten Satz, in dem Marx sich in der Kunst des zweischneidigen Schwertes versuchte. Nur geht seine immerhin anerkennenswerte Polemik freilich auf Kosten der Wahrheit!

Um dies zu verstehen, muß man die Sätze im Kontext lesen. Die beiden Sätze stammen aus dem Kapitel “Bourgeois und Proletarier”, in dem nach dem magischen ersten Satz, der in der Folge zum Glaubensbekenntnis der Kommunisten wurde

“Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte von Klassenkämpfen.”

dem Bürgertum seine Anklage verlesen wird, um es dann am Ende dieses Kapitels mit einem donnerndem Paukenschlag im Geiste zu zerschmettern:

Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich.

mit dieser im Gewand eines mathematischen Beweises daherkommenden Behauptung war der Grundstein gelegt zu dem, was später als “historischer Materialismus” den Rang einer Wissenschaft behauptete. Wer dem widersprach, hatte mit Konsequenzen zu rechnen, die ernster waren, als die Inquisitio specialis in Folge ketzerischer Reden oder Häresie in den Hochphasen der Heiligen Inquisition!

Den eigentlichen Gehalt der Lehre von Marx brachte Prof. N. S. Arsenjew in Iwan Iljins 1930 erschienenen “Welt vor dem Abgrund” auf den Punkt. Er schrieb damals:

Der Bolschewismus ist in erster Linie eine Weltanschauung, die Gott und die Seele leugnet. Nicht deshalb nur leugnet er die Religion, weil sie von ihm als eine Verbündete seiner politischen und sozialen Gegner aufgefaßt wird, d. h. nicht nur aus taktischen, praktischen Gründen, sondern absolut, an und für sich. Die Kraft und die Wucht des Bolschewismus besteht darin, daß er mehr als ein bloßes politisches und soziales Programm ist: er ist Weltanschauung, und diese Weltanschauung ist grundsätzlich antireligiös, nicht bloß irreligiös, d.h. indifferent der Religion gegenüber, sondern direkt feindselig der Religion.

Der Kommunismus ist ein zielbewußter Plan, der darauf hinausläuft, sich auf Erden ohne Gott, ohne Anerkennung jeglicher höheren, absoluten Bindungen, sei es religiöser oder moralischer Art, einzurichten; daher ist aggressiver Unglaube sein Wesenszug. Das ist der Kernpunkt der bolschewistisch-kommunistischen Weltanschauung: Bolschewismus und Gottesglauben sind grundsätzlich unverträglich miteinander. Dies wissen, dies gestehen und verkündigen laut die Bolschewiken; darin sind sie vollkommen einmütig. “Die Religion und der Kommunismus sind unversöhnbar untereinander, ebenso theoretisch wie auch praktisch”, schreiben z.B. Bucharin und Preobrashenski in ihrem “ABC des Kommunismus”. —Gott ist, nach einem Ausdruck Lenins, “der Erzfeind der kommunistischen Gesellschaft”.

“Jede religiöse Idee”, schreibt Lenin in seinem bekannten Briefe an Gorkij — “jede Idee von irgendeinem Gott, ja sogar jedes Kokettieren mit solchen Gedanken ist eine unaussprechliche Gemeinheit, die nieder trächtigste Infektion”.1) und diese Überzeugungen werden immer von neuem, unermüdlich eingeschärft. “Die Religion und der Kommunismus” — so lesen wir z.B. im bolschewistischen Sammelwerke “Antireligiöse Propaganda unter den Frauen”2) —”sind zwei sich feindlich gegen überstehende Mächte, zwei Welten, die in einem unversöhnlichen Kampfe begriffen sind, zwei Feinde, von denen der Kommunismus nie seine Hand der Religion reichen wird” …

Brillante Analysen wie diese stammten von Russen, die, um dem Terrors der Bolschewiken zu entkommen, ins Ausland geflohen waren, nachdem ihr Kampf zur Verteidigung des Heiligen Russland gegen die Rotfaschisten gescheitert war.

Zur Würdigung dieser Helden, die heute auf unserer Seite stünden, wenn sie noch lebten, dieses Video:

Europäische Humanisten appellieren an Barroso

Sitzung des UN Menschenrechtsrates

Die Vereinigung Europäischer Humanisten hat dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jose Manuel Barroso geschrieben, um ihn zu fragen, ob er sich nun mit den EU-Mitgliedsstaaten und ihren Verbündeten beraten und sie zum Austritt aus dem UN Menschenrechtsrat aufzufordern würde, nachdem dieser das Mandat des Sonderberichterstatters zur Meinungsfreiheit jüngst geändert hat. Die Resolution verlangt von diesem Sonderberichterstatter, “über Vorfälle zu berichten, bei denen der Mißbrauch des Rechts auf Meinungsfreiheit einen Akt rassischer oder religiöser Diskriminierung” darstelle. Bei der Abstimmung am 28. März 2008 über diese Resolution hatte sich die durch Slowenien vertretene EU der Stimme enthalten, trotzdem der kanadische Delegierte in seinem Redebeitrag eindringlich davor warnte:

“vom einem Berichterstatter zu verlangen, daß er über den Mißbrauch [des Rechts für das er zuständig ist] berichtet, würde sein Mandat ja auf den Kopf stellen. Statt sich für die Meinungsfreiheit einzusetzen würde er ihre Ausübung reglementieren.”

der NGO-Delegierte im UN Menschenrechtsrat Roy W. Brown führt aus, weshalb diese Mandatsänderung das Ende der Menschenrechte insgesamt markiert:

Die Meinungsfreiheit ist das Recht, welches uns einzig ermöglicht, die Verletzung aller unserer anderen Rechte aufzuzeigen, zu kommunizieren und zu verurteilen. Ohne Meinungsfreiheit und Pressefreiheit gibt man der Schreckensherrschaften grünes Licht und macht es unmöglich, Korruption, Unfähigkeit, Ungerechtigkeit und Unterdrückung aufzuzeigen.

EU Fördermittelvergabe für radikale NGOs

Die Euopäische Union und ihre 27 Mitgliedsstaaten gehören zu den Hauptunterstützern von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die radikale Ideologien verbreiten, besonders im Mittleren Osten. An NGOs im Gebiet der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) und den Arabischen Staaten, aber auch innerhalb Europas, werden jedes Jahr Millionen von Euros (sowie Britische Pfund und andere Währungen) zugeteilt. Diese Organistation und die Europäischen Regierungsstellen, die eng mit ihnen zusammenarbeiten, reden viel von ihren Absichten zur Stärkung der Menschenrechte, humanitärer Hilfe, Frieden, Demokratie und Entwicklung in dieser Region. In vielen Fällen gehen die Aktivitäten dieser NGOs jedoch weit über derartige Hilfestellung hinaus, widersprechen den erklärten Zielen und bedienen sich dabei einer Rhetorik, die den Konflikt befeuert.

Ungeachtet des bedeutsamen Einflusses dieser NGOs hat das Transparenzdefizit im Mechanismus zur Fördermittelvergabe eine Schwachstellenanalyse bislang verhindert. Es ist überaus schwer umfassende und aktuelle Informationen darüber zu erhalten, welche Gruppen von der EU gefördert werden, in welcher Weise über die zahllosen Unterstützungsgesuche entschieden wird und welche Personen für die Auswahl der NGOs dabei verantwortlich sind. Weiterhin gibt es wenig oder gar kein Bemühen, administrative Instrumente zu schaffen, um sich wenigstens nachträglich Klarheit darüber zu verschaffen, inwieweit EU-finanzierte NGOs und Programme mit den Förderzielen konform gehen, um so die Verantwortlichkeit zu verbessern.

Die komplette Analyse zu den Praktiken bei der EU Fördermittelvergabe gibt es auf den Seiten der European Freedom Alliance unter Uncivil Society: EU Funding for Radical NGO.

Menschenrechte “tödlich getroffen”

Am 28. März 2008 fand auf Ebene des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen eine Machtübernahme statt, die so umfassend war, daß NGOs davon sprechen, daß die Menschenrechte “tödlich getroffen” wurden. In unseren gemäß EU-Norm verbogenen Medien liest sich das so: Sorge um Diffamierung des Islam.

Wenn man sich allerdings den Sitzungsbericht des NGO-Sprechers Roy W. Brown durchliest, der als IHEU-Delegierter selbst bei dieser Sitzung anwesend war, dann erkennt man, daß Pierre Simonitsch (Autor des obigen Artikels in der Frankfurter Rundschau) sogar zum Mittel der Lüge griff, um das Ausmaß dieses Erdbebens zu kaschieren. Er behauptet nämlich, die EU hätte die Resolution mit ihrer Stimme abgelehnt. Leider stimmt das nicht. Abgelehnt hat die durch Slowenien vertretene EU lediglich den Änderungsantrag Pakistans, der dann aber ungeachtet einiger Gegenstimmen angenommen wurde. Somit wurde der Text Pakistans Teil der Resolution und gegen die hat die EU eben nicht gestimmt, sondern sich feige enthalten!

Eine Übersetzung dieses Berichtes ins Deutsche gibt es unter Abstimmung zur Meinungsfreiheit markiert das Ende der Allgemeinen Menschenrechte. Daraus geht klar hervor, daß es sich tatsächlich um eine Machtübernahme handelte, weshalb der IHEU-Sprecher dann auch von der Notwendigkeit eines alternativen Menschenrechtsrates spricht. Brown hat das Gefühl, daß die Arbeit der NGOs innerhalb des Rates bestenfalls noch dazu dienen kann, die geschickte Täuschung, daß es beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen noch um Menschenrechte ginge, aufrecht zu erhalten.

Aufschlußreich war in dem Zusammenhang auch der Vorfall im Menschenrechtsrat am 13. März 2008, über den IHEU “ambushed” at Human Rights Council berichtet. Hier versuchten die Delegierten Pakistans und Ägyptens Brown davon abzuhalten, aufzuzeigen, warum die Kairoer Erklärung der “Menschenrechte” im Islam von 1990 in keiner Weise mit den 1948 erklärten allgemeinen Menschenrechten kompatibel sind. Als der pakistanische Delegierte Brown ins Wort fiel, sagte er:

“Es beleidigt unseren Glauben, die Sharia hier in diesem Forum zu diskutieren!”

Das war praktisch die Vorwegnahme dessen, was am 28. Mäz dann in Form dieses Änderungsantrags verabschiedet wurde. Die Szene gibt es auch als Video:

Das beweist wohl, daß es den OIC-Staaten keineswegs darum geht, die Meinungsfreiheit zu beschränken, um Äußerungen zu verbieten, die man vielleicht zurecht als rassistisch einordnen könnte. Worum es ihnen ging war die Machtergreifung, die dann am 28. März stattfand.

Geert Wilders Film “Fitna” spielte dabei die Rolle des Reichtagsbrandes.

Europa 2015

Quelle:

http://kewil.myblog.de/kewil/art/235300412

Prozentanteile in großen Städten Europas

  • Marseilles 25% (200,000 of 800,000)
  • PACA region 20% (0.7-1.0 million of 1.5 million)
  • Malmo ~25%
  • Amsterdam 24% (180,000 of 750,000)
  • Greater Amsterdam 12.7%
  • Stockholm 20% (>155,000 of 771,038)
  • Brussels ~ 20% (some say 33%)
  • Moscow 16%-20% (2 million of 10-12 milllion)
  • Greater London 17% (1.3 million of 7.5 million)
  • Luton 14.6% (26,963)
  • Birmingham 14.3% (139,771)
  • The Hague 14.2% ( 67,896 of 475,580)
  • Greater Hague 11%
  • Utrecht 13.2% (38,300 of 289,000)
  • Greater Utrecht 7%
  • Rotterdam 13% (80,000 of 600,000)
  • Greater Rotterdam - 9.9%
  • Copenhagen 12.6% (63,000 of 500,000)
  • Leicester 11% (>30,000 of 280,000)
  • Aarhus ~10%
  • Zaan district (Netherlands) 8.8%
  • Paris 7.38% (155,000 of 2.1 million)
  • Antwerp 6.7% (>30,000 of >450,000)
  • Hamburg 6.4% (>110,000 of 1.73 million)
  • Berlin 5.9% (~200,000 of 3.40 million)
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